GEG-Nachweis: Rechtsicherheit für Ihr Bauvorhaben

Der gesetzliche Nachweis gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist fester Bestandteil jedes Bauantrags und wesentliche Grundlage für die energetische Qualität einer Immobilie. Als Projektmanager für thermische Bauphysik erstelle ich für Sie die notwendigen Berechnungen präzise, schnell und rechtssicher.

GEG-Nachweise

Erstellung der öffentlich-rechtlichen Nachweise für Wohn- und Nichtwohngebäude gemäß aktuellem Gebäudeenergiegesetz.

Wärmeschutznachweis

Berechnung des baulichen Wärmeschutzes sowie des sommerlichen Wärmeschutzes zur Vermeidung von Überhitzung.

Energieausweise

Ausstellung von bedarfsorientierten Energieausweisen für Neubauten, Verkäufe oder Vermietungen.

Energetische Fachplanung

Detaillierte U-Wert-Berechnungen und Optimierung der Gebäudehülle für eine effiziente Anlagentechnik.

Wann benötigen Sie einen GEG-Nachweis?

DEin GEG-Nachweis (ehemals EnEV-Nachweis) ist in der Regel in folgenden Fällen gesetzlich vorgeschrieben:

Neubau

Verpflichtend für die Erteilung der Baugenehmigung.

Sanierung

Bei größeren Änderungen an der Gebäudehülle oder Anbauten über 50 m² Nutzfläche.

Nutzungsänderung

Wenn Räume beheizt werden, die zuvor nicht in der thermischen Hülle lagen.

In 4 Schritten zu Ihrem Nachweis

Schritt Eins: Datenaufnahme

Sie stellen mir die Planungsunterlagen (Grundrisse, Schnitte, Baubeschreibung) zur Verfügung.

Schritt Zwei: Berechnung

Es erfolgt die Modellierung des Gebäudes mit professioneller energetischer Fachsoftware (Hottgenroth).

Schritt Drei: Optimierung

Sollten Grenzwerte überschritten werden, erarbeite ich wirtschaftliche Lösungsvorschläge für die Dämmung oder Anlagentechnik.

Schritt Vier: Übergabe

Sie erhalten den fertigen Nachweis sowie den zugehörigen Energieausweis zur Vorlage beim Bauamt.